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Baurecht

Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen rund um das Bauen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem so genannten privaten und dem öffentlichen Baurecht. Das private Baurecht regelt die Rechtverhältnisse zwischen den am Bau Beteiligten. Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Bauherrn und den jeweiligen Verwaltungsbehörden.

Wir vertreten sowohl Bauherren und Bauträger als auch die am Bau Beteiligten (Handwerker, Architekten, Ingenieure). Im Bereich des öffentlichen Baurechts vertreten wir die Antragsteller gegenüber den jeweiligen Verwaltungsbehörden.

Die häufigsten Fragen sind:

Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren
Gestaltung / Prüfung von Bauverträgen
Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
Streitigkeiten im Rahmen der Abrechnungen

Referat / Sachbearbeiter: RA Hirschel